Was ist die Einspeisevergütung?

Die Einspeisevergütung ist ein festgelegter Betrag, den Netzbetreiber an Betreiber von Anlagen zur Erzeugung erneuerbarer Energien für jede ins öffentliche Stromnetz eingespeiste Kilowattstunde (kWh) zahlen. Diese Vergütung wird durch das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) geregelt und dient als zentrales Instrument zur Förderung des Ausbaus regenerativer Energiequellen in Deutschland. Sie bietet Planungssicherheit für Investoren und Anlagenbetreiber, da sie über einen festen Zeitraum garantiert wird.

Funktionsweise und rechtliche Grundlagen

Die Einspeisevergütung wird im EEG festgelegt und unterliegt einer degressiven Entwicklung: Die Vergütungssätze sinken regelmäßig, um technologische Fortschritte und Kostensenkungen zu berücksichtigen. Für Photovoltaikanlagen gilt beispielsweise eine 20-jährige Vergütungsgarantie ab Inbetriebnahme. Die Höhe der Vergütung hängt von Faktoren wie der Anlagengröße, dem Inbetriebnahmezeitpunkt und der Art der erneuerbaren Energie ab. Netzbetreiber sind gesetzlich verpflichtet, den eingespeisten Strom vorrangig abzunehmen und zu vergüten.

Praxisbeispiele und typische Werte

Für Photovoltaikanlagen auf Einfamilienhäusern (bis 10 kWp) betrug die Einspeisevergütung im Jahr 2023 beispielsweise etwa 8,2 Cent pro kWh. Bei größeren Anlagen oder späteren Inbetriebnahmen können die Sätze niedriger liegen. Typische Kennzahlen umfassen:

Relevanz für Hauseigentümer

Für Hauseigentümer mit einer Photovoltaikanlage ist die Einspeisevergütung ein wichtiger wirtschaftlicher Faktor. Sie bietet eine sichere Einnahmequelle über zwei Jahrzehnte und verbessert die Amortisation der Investition. Im Vergleich zum Eigenverbrauch, bei dem Stromkosten gespart werden, stellt die Einspeisevergütung eine direkte Vergütung für nicht selbst genutzten Strom dar. Hauseigentümer sollten die aktuellen Vergütungssätze und Fördermöglichkeiten prüfen, um die Wirtschaftlichkeit ihrer Anlage zu optimieren.

Bezug zu Deutschland: Normen, Förderung und Markt

In Deutschland ist die Einspeisevergütung durch das EEG gesetzlich verankert und unterliegt regelmäßigen Anpassungen. Sie ist Teil der Energiewende und trägt zur Reduktion von CO2-Emissionen bei. Der deutsche Markt für erneuerbare Energien wird maßgeblich durch diese Förderung geprägt, mit einem stetigen Zubau an PV- und Windkraftanlagen. Normen wie die VDE-AR-N 4105 regeln technische Anforderungen an die Einspeisung, während das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) und die KfW ergänzende Förderprogramme anbieten.

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Einspeisevergütung – Was ist das? Einfach erklärt | Glossar

Die Einspeisevergütung ist eine staatliche Förderung für Strom aus erneuerbaren Energien in Deutschland. Erfahren Sie, wie sie funktioniert, aktuelle Werte…

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Planungstool für PV in der Vor-Bau-Phase

Solar-Planen richtet sich an Bauherren VOR der Dacheindeckung: Wer jetzt noch über Dachneigung, Sparrenabstand, Dachhautmaterial und Kabelweg-Vorbereitung entscheiden kann, vermeidet später teure Nachbesserungen. Das Tool prüft 14 Faktoren von der Statikreserve über die Wärmebrücken-Detailplanung der Dachdurchführungen bis zur Position der Wechselrichter-Wand im Hauswirtschaftsraum.

Was sich nachträglich nicht mehr ändern lässt

Dachneigung und Ausrichtung: feststehend nach Genehmigungsplanung. Sparrenabstand: bestimmt die maximale Modulreihe. Leerrohre vom Dach zum HWR: 50 mm Wellrohr kostet 80 € beim Rohbau, 1.800 € als nachträgliche Schlitzarbeit. Brüstungshöhe für Aufständerung bei Flachdach: relevant ab Modulneigung 15 Grad gegen Süden. Wir liefern eine Checkliste, die der Architekt im Werkplan mit aufnehmen kann.

Datenbasis

Wir nutzen PVGIS für Ertragsprognosen je PLZ, DIN 1055 für Schneelast-Grenzwerte (Zone 1 bis 4) und die Sonderkonstruktions-Vorgaben der gängigen Aufständerungs-Hersteller (Schletter, K2, Mounting Systems). Zusätzlich prüfen wir die Anforderungen aus dem Gebäudeenergiegesetz (GEG) zur Pflicht-PV bei Nichtwohngebäude-Neubau und referenzieren die jeweilige Landesbauordnung. Keine Vermittlung an Solarteure – das ist eine Bauherren-Vorab-Planung, kein Vertriebskanal.

Was vor Einreichung zu klären ist

Drei Fragen müssen vor Abgabe des Bauantrags entschieden sein: erstens die spätere PV-Leistung in kWp (bestimmt Statik und Kabelquerschnitt), zweitens die Wechselrichter-Position (bestimmt Leerrohrtrasse), drittens die zukünftige Speicher-Größe (bestimmt Stellfläche im HWR). Wer alle drei jetzt klärt, spart später vier- bis fünfstellige Nachrüstkosten. Betreiber: Sönke Wessels, Science Works UG.