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Mitglied im Bundesverband mittelständige Wirtschaft

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 Energieberatung

Als geprüfter Energieberater gehören wir zu den bei der BAFA, als auch bei der dena  gelisteten Beratern.

Bei Interesse vereinbaren Sie einen unverbindlichen Beratungstermin.

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Die Bundesregierung hat am 25.04.2007 die vom Bundesminister für Wirtschaft und Technologie, Michael Glos, und dem Bundesminister für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung, Wolfgang Tiefensee, vorgelegte neue Energieeinsparverordnung (EnEV 2007) beschlossen.

Mit der EnEV 2007 wird die Ausstellung von Energieausweisen für Bestandsgebäude schrittweise ab 2008 zur Pflicht.

Der Energieausweis soll auf dem Immobilienmarkt zu einem wirksamen Instrument für mehr Transparenz in Bezug auf den Energiebedarf eines Gebäudes werden. Mit dem „Energiepass-Label“ soll schon bald so selbstverständlich mit der Energieeffizienz geworben werden, wie es bei Waschmaschinen und Kühlschränken längst Praxis ist.

Der Energieausweis wird drei wesentliche Aussagen enthalten:

  • Energiekennwerte über die Gesamtenergieeffizienz des Gebäudes (Qualitätssiegel)
  • Vergleichswerte zu anderen Gebäuden
  • Sanierungsempfehlungen

Energieausweis für Käufer / Mieter:

Mieter, Käufer und Pächter von Gebäuden oder Wohnungen haben mit In-Kraft-Treten der neuen Energieeinsparverordnung das Recht vor Vertragsabschluss einen Energieausweis einzusehen.

Vorteile:

  • schnelle Entscheidungshilfe vor der Kauf- oder Mietentscheidung
  • Senkung von Nebenkosten
  • Verbraucherschutz durch Offenlegung der energetischen Qualität


Energieausweis für Eigentümer / Vermieter

Mit In-Kraft-Treten der neuen Energieeinsparverordnung werden Gebäudeeigentümer verpflichtet Miet- und Kaufinteressenten bei der Neuvermietung bzw. beim Verkauf von Gebäuden einen Energieausweis vorzulegen.

Der Energieausweis ermöglicht es Gebäudeeigentümern die energetische Qualität Ihrer Gebäude am Markt darzustellen. Investitionen in die Gebäudehülle oder die Heizungsanlage werden dadurch erstmals für den Mieter vor Abschluss des Mietvertrages sichtbar und erhöhen dadurch die Attraktivität des Gebäudes.

Vorteile:

  • Werbung mit Energieeffizienz (Profilierung am Markt gegenüber Mitbewerbern)
  • Gebäudekenntnis und wirtschaftliche Modernisierungshinweise im Rahmen von Instandhaltungsmaßnahmen
  • Möglichkeit zur Erzielung höherer Kauf- bzw. Mietpreise durch Qualitätsverbesserungen Ihres Gebäudes
  • Werterhaltung bzw. Wertsteigerung Ihrer Immobilie
  • Qualitätssiegel für Ihre Immobilie

Energieberatung  unabhängige, staatlich geförderte Energieberatung

Anspruch auf eine geförderte „Vor-Ort-Energieberatung“ haben alle Gebäude- und Wohnungseigentümer, sofern das Gebäude vor dem 01.01.1984 errichtet wurde (neue Bundesländer 01.01.1989) und vorwiegend zu Wohnzwecken genutzt wird.

Wir, als Vor-Ort-Energieberater erstellen Ihnen einen umfassenden, individuellen und objekt-bezogenen Beratungsbericht. Der Staat fördert die Beratung mit einem Zuschuss von 175,00 € für Ein- und Zweifamilienwohnhäuser und 250,00 € für Wohnhäuser mit mindestens 3 Wohn-einheiten.

Wesentliche Inhalte des Berichtes sind u.a.:

  • Ist-Zustand des Gebäudes , der Anlagentechnik (Heizung) und energetische Schwachstellen
  • Vorschläge zu Energiesparmaßnahmen (Maßnahmenkatalog) inklusive Wirtschaftlichkeitsberechnung und Empfehlungen zum Investitionszeitpunkt
  • Prüfung des Einsatzes erneuerbarer Energien
  • objektbezogene Fördermittelauskunft

Günstiger Zeitpunkt für eine Energiesparberatung vor Ort:

  • hoher Energieverbrauch bzw. hohe Heizkostenabrechnung
  • Putz- oder Malerarbeiten an der Außenfassade
  • Dacharbeiten (Erneuerung der Dachhaut bei Sattel- oder Flachdach, Dachausbau)
  • Fensteraustausch, Sanierung von Rollläden
  • Kellersanierung, Kellerausbau
  • Planung einer regenerativen Energieversorgung (Solarenergie, Holzheizung, Wärmepumpe)
  • Sanierung der Heizanlage (Gas- oder Öl-Brennwerttechnik) und der Warmwasserversorgung
  • Mangel an Wohnqualität (Schimmelbildung, Feuchtigkeit, Zugerscheinungen)

Werden durch die vorgeschlagenen Maßnahmen mehr als 40 kg CO2 pro qm Gebäudenutzfläche und Jahr eingespart, so ist der Beratungsbericht als Zulassungsvoraussetzung für einen Kreditantrag bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) anerkannt. Dies gilt für Wohnraum, der vor dem 31.12.1983 fertig gestellt wurde. Der Zinssatz des KfW-CO2-Gebäude-sanierungsprogramms liegt durchschnittlich 3 % unter den banküblichen Zinssätzen (Zinssatz nominal: 2,85 % p.a. - Stand 29.06.2006) und kann auch tilgungsfreie Anlaufjahre enthalten. Maximal sind 50.000 € pro Wohneinheit beantragbar. Bei einer Sanierung zum Niedrigenergie-haus im Bestand erlässt die KfW 10 % der Kreditsumme.

Weitere Informationen zur Energiesparberatung erhalten Sie auf der Webseite der BAFA: http://www.bafa.de/bafa/de/energie/energiesparberatung/index.html

Als geprüfter Energieberater gehören wir zu den bei der BAFA, als auch bei der dena  gelisteten Beratern.

Sofern ein Bedarf für die vorbeschriebenen Leistungen besteht, stehen wir Ihnen jederzeit zur Verfügung.

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